Seit Jahrzehnten muss sich das oberste deutsche Sozialgericht immer wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob und unter welchen Voraussetzungen „ehrenamtlich“ tätige Organmitglieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein können. In einer jüngeren Entscheidung hat das BSG nunmehr auch zur Sozialversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer eingetragenen Genossenschaft Stellung genommen und seine seit dem Jahr 2017 geltenden Grundsätze ausgeweitet. Der Aufsatz, zugleich Anmerkung zu BSG, Urt. v. 12.12.2023 – B 12 R 11/21 R u.a. abgedruckt in diesem Heft S. 553 ff., ordnet das Urteil in die historische Entwicklung der Sozialrechtsprechung ein und beleuchtet die Grundprobleme bei der statusrechtlichen Beurteilung von Organmitgliedern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-04 |
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