Unser Sozialleistungssystem erzeugt wegen seiner Vielfalt und Segmentierung in der Praxis eine Vielzahl von Schnittstellenproblemen. Besonders schmerzlich sind solche Probleme, insbesondere auch die damit verbundenen Zeitverluste, wenn es um die Versorgung kranker Kinder geht. Es gibt aber im geltenden Recht auch mannigfache Instrumente, die auf die besagten Schnittstellenprobleme reagieren und auf ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten abzielen. Eine solches Instrument ist die im SGB IX vorgesehene Rechtsfigur der Komplexleistung Frühförderung, die dieser Beitrag vorstellen wird.
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