Im ersten Teil (SGb 2012, S. 373 ff.) des Beitrags wurde die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des § 2 SGB IX im Sinne der UN-BRK sowie einer Herausnahme der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII aus dem Regelungskontext der Sozialhilfe erörtert und wurde in diesem Rahmen die Vereinbarkeit der §§ 13 und 9 SGB XII mit dem Recht auf unabhängige Lebensführung aus Art. 19 UN-BRK geprüft. Der zweite Teil behandelt das Verhältnis von Pflegebedürftigkeit und Behinderung nach deutschem Recht im Lichte der UN-BRK. Der abschließend diskutierte Themenkomplex betrifft die mit Blick auf die Vorgaben der UN-BRK ebenfalls problematische sozialleistungsrechtliche Zuordnung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen je nach Behinderungsart zum SGB VIII oder SGB XII.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-31 |
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