Der enorme Aufschwung einer untergesetzlichen Normbildung, wie er in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahrzehnten zu beobachten ist, beruht vor allem auf stürmischen Veränderungen der medizinisch-gesundheitlichen Versorgung, in seiner Bedeutung weist er jedoch über den sozialen Teilbereich hinaus: Er zeigt exemplarisch, dass es bei der Regulierung extrem dynamischer Gesellschaftssektoren, in denen zunehmend komplexes, instabiles, experimentelles Wissen erzeugt und genutzt wird, eines institutionell gesicherten „Zusammenspiels“ der parlamentarisch- demokratischen Gesetzgebung mit einer „dezentralen“, den spezifischen Bedingungen des Sachbereichs angepassten Ordnungsbildung bedarf. Die Leistungsfähigkeit einer rechtlich strukturierten „Selbststeuerung“ sozialer Subsysteme ist demnach heute entscheidende Voraussetzung einer gesamtstaatlichen politischen Steuerung, die nach Maßgabe der Verfassung den Willen des Volkes zur Geltung zu bringen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-04 |
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