Die Regelung über den Rentenausschluss bei Versorgungsehen stellt die Rechtsanwender im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung vor zahlreiche Probleme. Während die Rentenversicherungsträger sich oftmals auf die einfache Prüfung beschränken, ob die Ehe weniger als ein Jahr gedauert hat, tun sich die Rentenantragsteller ebenso wie die Tatsachengerichte oft schwer, die wirklich zuverlässig gegen das Vorliegen einer Versorgungsehe sprechenden Gesichtspunkte aufzugreifen und den „richtigen“ Maßstab dafür zu finden, in welcher Fallkonstellation die gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Versorgungsehe als widerlegt angesehen werden kann. In diesem Kontext will der vorliegende Beitrag eine Reihe von Anregungen zur Sachaufklärung geben und zugleich Orientierungspunkte für die Beweiswürdigung aufzeigen.
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