Noch bis zum Jahr 2018 war – auch wegen des bis dahin bestehenden gesetzlichen Rahmens – eine weitgehende Verlagerung ärztlicher Tätigkeit in den virtuellen Raum nahezu undenkbar. Inzwischen ist diese „Bastion“ jedoch längst gefallen, so dass nun auch die generelle Notwendigkeit eines physischen Praxissitzes zunehmend unter Rechtfertigungsdruck gerät. Der Beitrag befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, ob und inwieweit die Vorschriften des Vertragsarztrechts einer Durchführung von Videosprechstunden im ärztlichen Home-Office entgegenstehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-03 |
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