Die Hausarztverbände sehen Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) als Möglichkeit an, der kollektivvertraglichen Regelversorgung und damit auch den Kassenärztlichen Vereinigungen Konkurrenz zu machen. Dies setzt allerdings voraus, dass Vollversorgungsverträge abgeschlossen werden, die die Regelversorgung ersetzen. Die Krankenkassen wollen dagegen weithin lediglich Verträge abschließen, die die Regelversorgung ergänzen. Der Beitrag fragt, ob derartige sog. Add on-Verträge (noch) rechtlich zulässig sind.
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