Allgemeiner Ansicht nach erfasst die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG Ansprüche und Anwartschaften des Versicherten auf Rentenleistungen nach dem SGB VI sowie auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Dagegen fehlt es für Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) zumeist schon an einer näheren Diskussion des Eigentumsschutzes. Vor dem Hintergrund gesetzgeberischer Aktivitäten, etwa der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das geplante zweite Pflegestärkungsgesetz, und weiterer, schon aufgrund der steigenden Zahl Pflegebedürftiger erforderlicher Reformen soll den Fragen eines grundgesetzlichen Eigentums- und Vertrauensschutzes sowie eines verfassungsrechtlichen Kontinuitätsgebots nachgegangen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-08 |
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