Schon seit längerem haben die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG die Aufmerksamkeit auf die öffentlich-rechtlichen Wurzeln des Betreuungs- bzw. früheren Vormundschaftsrechts für Volljährige sowie auf allfällige Erfordernisse seiner erneuten Strukturreform gelenkt. Es geht im Widerspruch zur diesbezüglichen Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung um nichts weniger als um die Weiterentwicklung seines Grundverständnisses als Materie des Sozialgesetzbuchs, die im Zentrum der kommunalen Sozialpolitik steht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.