Der erhöhte Wohnraumbedarf für die Ausübung des Umgangsrechts im SGB II ist trotz aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Praxis schwierig zu lösen. Dass sich die Anspruchsinhaberschaft des KdU-Bedarfs nach den Aufenthaltszeiten des Kindes richten soll, wird in diesem Beitrag kritisch hinterfragt. Hierfür werden die bisher in Rechtsprechung und Literatur bestehenden Argumente dargestellt sowie im Fazit für eine einheitliche Rechtsanwendung beim Wechsel- und Residenzmodell plädiert.
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