Während in den vergangenen Jahren die Belastungen der Sozialgerichtsbarkeit durch die „Hartz IV-Welle“ sowie – in jüngster Zeit – zehntausende Streitigkeiten aus dem Bereich der Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System große Aufmerksamkeit erfuhren, finden Zusatzbelastungen, die durch strukturell unzureichende Ermittlungen der zuständigen Behörden im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren entstehen, bislang nur wenig Beachtung. Am Beispie l der Versorgungsverwaltung des Landes Niedersachsen für den Bereich des Schwerbehindertenrechts nach dem SGB IX zeigt sich, dass auch eine „missbräuchliche Ausnutzung der sozialgerichtlichen Amtsermittlungspflicht durch die Verwaltungsbehörden“ zu weiteren Klagen, eigenem Ermittlungsaufwand und damit zu einer erheblichen Belastung der Sozialgerichte führen kann. Auf diese sollte durch die Sozialgerichtsbarkeit mit den Möglichkeiten des Prozessrechts systematisch reagiert werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.04.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-04-14 |
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