Die im Jahre 2004 ins Leben gerufene evidenzbasierte Nutzenbewertung gilt als zentrale Säule für systemrelevante Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Interventionen im deutschen Gesundheitssystem. Die aktuell entbrannte Kontroverse um den „Kassenschlager Homöopathie“ muss als zögerliche Haltung des Gemeinsamen Bundesausschusses und als Symptom für die dringliche Notwendigkeit einer konsequenten Weiterentwicklung der Methodenbewertung gedeutet werden.
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