Etwas über zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren erscheint es angebracht, einen Blick auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu werfen, die inzwischen dazu ergangen ist. Auch wenn es keine große Prozesswelle gegeben hat, so haben auf dieses Gesetz gestützte Rechtsmittel die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit doch schon ziemlich beschäftigt. Insbesondere die Beurteilung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer und der Umgang mit der neu eingeführten Verzögerungsrüge stehen dabei im Vordergrund des Interesses.
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