Beweisfragen sind in Streitigkeiten der gesetzlichen Unfallversicherung tägliches Brot, hauptsächlich dazu, ob die tatsächlichen Voraussetzungen eines Versicherungsfalls oder seiner gesundheitlichen Folgen vorliegen. Beweise werden im Verwaltungsverfahren und im sozialgerichtlichen Verfahren erhoben durch Tatsachenermittlung von Amts wegen, also die Versicherungsträger oder Sozialgerichte. Damit besteht keine Beweisführungs- oder Angebotspflicht der Versicherten. Die routinemäßige korrekte Praxis dazu bietet keinen Anlass zu rechtlichen Ausführungen. Anders aber steht es um irritierende richterliche Worte dazu, die zu misslich sind, als dass sie als bloße rechtlich irrelevante falsa demonstratio abgetan werden sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-03 |
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