Nach Jahren der wissenschaftlichen Diskussion und der politischen Auseinandersetzung kommt sie nun tatsächlich: die generalistische Pflegeausbildung. Zum Ausbildungsjahr 2020 wird sowohl das Kranken- als auch das Altenpflegegesetz aufgehoben, gleichzeitig wird mit dem Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) das neue Berufsbild d er generalistisch ausgebildeten Pflegefachfrau bzw. des generalistisch ausgebildeten Pflegefachmanns eingeführt. Gleichwohl ermöglicht das Pflegeberufegesetz weiterhin eine traditionelle klientenspezifische Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege – die Idee der Generalistik wurde mithin nur halbherzig in einer Art Lightversion verwirklicht. Für die ausbildenden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bedeutet das, sich mit dieser neuen Dreigliedrigkeit (oder besser: Trifurkation) der Berufsabschlüsse in der Pflege auseinanderzusetzen und deren rechtlichen Rahmen entsprechend umzusetzen; der vorliegende Beitrag soll hierzu eine Hilfestellung leisten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-04 |
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