Die elektronische Betreibung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren führt oft dazu, dass sich bereits bekannte verfahrensrechtliche Probleme in neuem Licht darstellen. So hatte das LSG Niedersachsen-Bremen zu entscheiden, ob ein mit Email erhobener Widerspruch auch dann zur Bestandskraft des angefochtenen Bescheides und damit zur Klagabweisung führt, wenn die Widerspruchsbehörde den Widerspruch nicht als unzulässig verworfen, sondern in der Sache geprüft und als unbegründet zurückgewiesen hat. Das Gericht hat die Frage bejaht, aber zweifelsfrei ist das keineswegs. Sie steht in einem größeren Zusammenhang.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: