In einer sich wandelnden Gesellschaft mit sich ändernden Wertvorstellungen und wachsenden medizinischen Möglichkeiten, Geschlechtsmerkmale zu verändern, fokussiert der Beitrag die Rechte Versicherter auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung bei Geschlechtsdysphorie in einer Umbruchsituation, die den Gesetzgeber, die Selbstverwaltung und die Rechtsprechung herausfordert. Dieser Aufsatz ist zugleich eine Besprechung von BSG, Urt. v. 19.10.2023 – B 1 KR 16/22 R, abgedruckt in diesem Heft S. 421 ff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-03 |
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