Bei der in jüngster Zeit oftmals willkürlichen und im Einzelfall auch gelegentlich ruinösen Erhebung der Künstlersozialabgabe handelt es sich um ein rechtlich und aus unternehmerischer Sicht der hauptsächlich betroffenen Medienunternehmen brandaktuelles und gewichtiges Thema. Hintergrund ist, dass – oft ohne Kenntnis der Betroffenen von ihren tatsächlichen oder angeblichen Verpflichtungen – die Künstlersozialkasse (KSK) erst zuletzt durch erhebliche Tätigkeitsausweitungen eine Vielzahl von Unternehmen „aufgegriffen“ hat - mit oftmals horrenden Nachzahlungsansprüchen. Der Beitrag untersucht die Erhebung und Durchführung der Künstlersozialabgabe durch die KSK gegenüber den abgabepflichtigen Unternehmern. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchführung der Abgabepflicht in ihrer Berechnung der Bemessungsgrundlage und Ermittlung der abgabepflichtigen Unternehmen gesetzeswidrig ist. Demzufolge besteht derzeit für Medienunternehmen eine realistische Möglichkeit, gegen die konkrete Abgabenerhebung durch die KSK vorzugehen. Der Beitrag soll den Betroffenen und ihren Beratern Gesichtspunkte dafür aufzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-10 |
Seiten 25 - 31
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