Für die einen ist sie ein Relikt aus Zeiten übertriebener staatlicher Fürsorge und Bevormundung, für andere eine Verpflichtung zur Eigenvorsorge, auf die der Sozialstaat nicht verzichten sollte. Das Recht der Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger, für bestimmte Branchen eine Pflichtversicherung für Unternehmer zu normieren – über Jahrzehnte politisch unumstritten – ist in die Diskussion geraten, seit die Bund-Länder-Arbeitsgruppe in ihrem Eckpunkteprogramm für dessen Abschaffung plädiert. Der Autor weist nach, dass sich diese auf § 3 SGB VII basierende Pflichtversicherung für die betroffenen Branchen bewährt hat, verfassungsrechtlich eher geboten als problematisch ist und einfachrechtlich nur am Rande Probleme aufwirft.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.09.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
| Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seiten 518 - 523
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