Es mag überraschen in einer sozialrechtlich ausgerichteten Zeitschrift eine familienrechtliche Entscheidung zu finden, doch geht es nur vordergründig um eine Ehescheidung, Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts, der auch in § 30 SGB I definiert ist, berührt ganz erheblich die Alterssicherung von Frauen, die ihrem berufstätigen Partner ins Ausland folgen, aber ebenso von Rentenbezieher*innen, die in den warmen Süden ausgewandert sind. Der vorliegende Beitrag ist zugleich eine Anmerkung zum Vorlagebeschluss des BGH vom 20.12.2023 – XII ZB 117/23, abgedruckt in diesem Heft S. 483 ff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-02 |
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