In seinen Urteilen vom 24.7.2012 hat das BSG erstmals den neuen Begriff der Wirkursache eingeführt. Diese Urteile haben in der Literatur zu der Interpretation geführt, das BSG habe damit eine neue Kausalitätsprüfung in der Gesetzlichen Unfallversicherung angestoßen. In dem Beitrag wird aufgezeigt, dass der Begriff Wirkursache keine wesentlichen Neuerungen des Prüfschemas impliziert und insbesondere keine Vorprüfung der generellen Geeignetheit von Ursachen als zusätzliche Prüfstufe gefordert wurde. Der Begriff der Wirkursache wird philosophisch verortet und (selbst-)kritisch angemerkt, dass das BSG mit der nicht zwingend erforderlichen Schaffung einer neuen Begrifflichkeit wesentlich zu der Verunsicherung beigetragen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
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