Die Selbstverwaltung hat im deutschen Verwaltungsrecht eine lange Tradition und wurde Ende des 19. Jahrhunderts auch im Sozialversicherungsrecht etabliert. Mit der Fortentwicklung des verfassungsrechtlichen Überbaus stellt sich die Frage nach Legitimation und Wirklichkeit dieser Form von bürgerschaftlicher Partizipation anders als im Kaiserreich: Demokratie in einer Gemengelage von Repräsentation und Parteienherrschaft, Föderalismus sowie eine ziseliert-verfeinerte Vorstellung staatlicher Vorgaben (Parlamentsgesetz, Rechtsverordnungen, Rechtsprechung) haben das Wirkungsfeld von Selbstverwaltung eingeschränkt. Am Beispiel der Gesetzlichen Unfallversicherung wird deren Selbstverwaltung in der heutigen Zeit betrachtet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.10.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
| Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 569 - 580
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
