Die Selbstverwaltung hat im deutschen Verwaltungsrecht eine lange Tradition und wurde Ende des 19. Jahrhunderts auch im Sozialversicherungsrecht etabliert. Mit der Fortentwicklung des verfassungsrechtlichen Überbaus stellt sich die Frage nach Legitimation und Wirklichkeit dieser Form von bürgerschaftlicher Partizipation anders als im Kaiserreich: Demokratie in einer Gemengelage von Repräsentation und Parteienherrschaft, Föderalismus sowie eine ziseliert-verfeinerte Vorstellung staatlicher Vorgaben (Parlamentsgesetz, Rechtsverordnungen, Rechtsprechung) haben das Wirkungsfeld von Selbstverwaltung eingeschränkt. Am Beispiel der Gesetzlichen Unfallversicherung wird deren Selbstverwaltung in der heutigen Zeit betrachtet.
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