Die Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten und das EU-Recht zur Koordinierung der Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sind grundsätzlich voneinander getrennte Rechtskreise. Gleichwohl gibt es Verbindungen zwischen ihnen, insbesondere auch im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich. Für die Interpretation des EU-Rechtes ist insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes von Bedeutung; die Interpretation der Sozialversicherungsabkommen folgt dagegen den allgemeinen Regeln der Interpretation völkerrechtlicher Abkommen. Sowohl die Sozialversicherungsabkommen als auch das EU-Recht werden angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung weiter an Bedeutung gewinnen. Der Beitrag beschließt damit Teil I, der in SGb 2013, S. 453 ff. abgedruckt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-04 |
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