§§ 9, 11 SGB II; § 3 Alg II-Verordnung
Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist der individuelle Anspruch des einzelnen Partners auf Alg II nach dem Verhältnis seines Bedarfs zum Gesamtbedarf zu berechnen (horizontale Berechnungsmethode); es ist nicht nach Ermittlung der individuellen Bedarfe der Partner nur das überschießende Einkommen zu verteilen (vertikale Berechnungsmethode).
Urteil des 14. Senats des BSG vom 18. 6. 2008 – B 14 AS 55/07 R –
Anmerkung von Roland Rosenow, Freiburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.09.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-03 |
Seiten 548 - 559
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