§§ 11 Abs. 1 Satz 1, 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II;
§§ 6 Abs. 1 Nr. 5, 3 Abs. 7 Alg II-V 2008
Der Fahrkostenersatz der Arbeitgeberin ist Einkommen aus Erwerbstätigkeit i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Eine zeitgleich erlassene abschließende Festsetzung von monatlichen Leistungsansprüche nach § 41a Abs. 3 SGB II und der darauf aufbauende Erstattungsbescheid nach § 41a Abs. 6 Satz 3 SGB II bilden eine rechtliche Einheit.
(Orientierungssätze der Verfasserin der Anmerkung, keine amtlichen Leitsätze)
Urteil des 14. Senats des BSG vom 11.11.2021 – B 14 AS 41/20 R – ECLI:DE:BSG:2021:111121UB14AS4120R0 –
Anmerkung von Elisabeth Straßfeld, Essen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-03 |
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