§ 9 Abs. 5, § 9 Abs. 1, § 12 SGB II; § 96 Abs. 1 SGG
1. Bei den in einer Haushaltsgemeinschaft vermuteten Unterstützungsleistungen handelt es sich (stets) um Einnahmen des – ansonsten – hilfebedürftigen Angehörigen.
2. Eine wechselseitige Vermögensberücksichtigung findet in einer Haushaltsgemeinschaft nicht statt.
3. Im Streit um die Höhe der zu bewilligenden Leistungen wird ein nach Klageerhebung ergehender Aufhebungs- und Erstattungsbescheid kraft Gesetzes Gegenstand des Klageverfahrens.
Urteil des 14. Senats des BSG v. 3.9.2020 – B 14 AS 55/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:030920UB14AS5519R1 –
Anmerkung von Michael Grosse, Dortmund und Dirk Weber, Bielefeld
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-04 |
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