§§ 21, 37 SGB II
1. Eine Entscheidung über einen Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei einer Unverträglichkeit gegen bestimmte Lebensmittel setzt konkrete Feststellungen in medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Hinsicht voraus, um beurteilen zu können, inwieweit krankheitsbedingte Mehrkosten tatsächlich entstehen.
2. Einer ablehnenden Behördenentscheidung über einen Mehrbedarf kommt keine Bindungswirkung für künftige Bewilligungsabschnitte zu.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 24. 2. 2011
– B 14 AS 49/10 R – Anmerkung von Dr. Judith Brockmann, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-03 |
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