Bezieht ein Insolvenzschuldner Leistungen nach dem SGB II, so sieht er sich widerstreitenden gesetzlichen Regelungen ausgesetzt. Der Beitrag untersucht dieses Spannungsverhältnis anhand des Anfalls einer Erbschaft während der insolvenzrechtlichen Wohlverhaltensphase. Der Autor stellt dabei zunächst die insolvenzrechtliche Rechtslage dar, um im Anschluss die Anforderungen, die das SGB II beim Anfall einer Erbschaft im laufenden Bezug von Leistungen an den Schuldner stellt, zu erörtern. Er vertritt die Auffassung, dass das insoweit bestehende Spannungsverhältnis nach derzeit geltendem Recht zu Gunsten der Deckung des Bedarfs – und damit zu Lasten der Insolvenzgläubiger – zu lösen ist. Schließlich wird die Frage untersucht, ob der Insolvenzschuldner die Erbschaft ausschlagen kann, ohne dass grundsicherungsrechtlich Sanktionen hieran geknüpft werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-01 |
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