Die deutsche Gesundheitspolitik orientiert sich stark am gesundheitlichen Versorgungssystem und somit aus rechtlicher Perspektive an individuellen Ansprchen auf Gesundheitsleistungen. Mit der Public-Health-Perspektive, die sich durch einen Bevlkerungsbezug auszeichnet, fremdelt sie. In der Corona-Epidemie zeigte sich das u. a. daran, dass nachhaltige, langfristige Strategien zur Eindmmung des Virus mit einem klaren Ziel fehlten. Auch in der rechtlichen Regelung einzelner Manahmen zeigt sich dieser Fokus auf das Versorgungssystem. Zwar ist die zentrale Vorschrift fr Corona-Schutzmanahmen im IfSG zu finden ( 28a IfSchG), eine ebenso groe Rolle spielt jedoch eine Verordnungsermchtigung aus dem Krankenversicherungsrecht ( 20i Abs. 3 Satz 2 SGB V), die als Grundlage fr bevlkerungsweite Ansprche auf Testungen, Schutzmasken und Impfungen eingesetzt wird. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser sozialversicherungsrechtlichen Vorschrift und ihrer systemfremden Verzahnung mit bevlkerungsbezogenen Zielen auseinander.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.12.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-12-03 |
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