Der nachfolgende Aufsatz ist Herrn Präsidenten des Bundessozialgerichts a. D. Professor Dr. jur. Heinrich Reiter zu seinem 90. Geburtstag gewidmet. Der Beitrag beschäftigt sich mit der teilweisen Unvermeidbarkeit, aber ebenso mit der notwendigen Begrenzung der Kasuistik in der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Fragestellungen waren wiederholt Thema interessanter Gespräche und Diskussionen des Jubilars auf Grund seiner Erfahrungen als leitender Ministerialbeamter in der Gesetzgebung, als Richter und als Universitätslehrer.
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