Am 1.3.2025 ist die neue Fassung von § 127 SGB IV in Kraft getreten. Die Regelung ist eine Folge des Herrenberg-Urteils des BSG vom 28.6.20221, in der eine Musikschullehrerin als abhängig Beschäftigte eingestuft wurde. Die Sorge vor finanzieller Überlastung von Musikschulen bzw. der dahinterstehenden Kommunen war groß, der Gesetzgeber hat mit einer Übergangsregelung reagiert. Auch die Entscheidung des BSG vom 24.10.20232 zur Einordnung eines Poolarztes im Notdienst als abhängig Beschäftigter hat für Unruhe gesorgt und die Spitzenverbände zum Verfassen eines Kriterienkatalogs veranlasst. Dieser Beitrag untersucht die Reaktionen des Gesetzgebers und der Spitzenverbände.
Ihr Zugang zum eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.