3,6 Millionen Kinder, davon 93 % der 3 bis 5jährigen, wurden im vergangenen Jahr in 56.000 Tageseinrichtungen gefördert. Die Kinderförderung ist gesellschaftlich ein Schlüsselfaktor; inhaltlich sowie rechtlich ist sie in überaus komplexe und deutschlandweit diverse Strukturen eingebettet. Der Aufsatz beleuchtet daraus einen Ausschnitt und nimmt Bezug zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.11.2017 – 2 BvR 2177/16.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-07 |
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