Zum 1. Januar 2008 ist ein neues Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Es gehört zu den wichtigsten Zielen dieser Reform, die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kindern zu verbessern, damit sie von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unabhängig werden. Dieses Ziel ist gar nicht so leicht zu erreichen. Es wird an vielen Stellen von der sozialrechtlichen Praxis durchkreuzt. Die beiden Regelkreise sind oft nicht aufeinander abgestimmt. Der nachfolgende Beitrag zeigt solche Wechselwirkungen auf und plädiert für eine Angleichung der beiden Rechtsgebiete – in der Gesetzgebung, vor allem aber auch in der Rechtsanwendung. Besondere Brisanz erhält die Thematik durch die inzwischen dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorliegende Bemessung des sächlichen Existenzminimums für Kinder.
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