Das Sozialrecht enthält mittlerweile ein beachtliches Tableau konsensualer und quasikonsensualer Steuerungsinstrumente. Anschauungsmaterial beinhaltet namentlich das SGB II, das unter der Überschrift „Konsens“ bzw. „Kooperation“ unterschiedliche Vereinbarungstypen bereithält. Im folgenden Beitrag sollen drei Vereinbarungsarten im SGB II anhand ausgewählter Kriterien dogmatisch verglichen werden. Dabei wird u. a. thematisiert, inwieweit den Verhandlungspartnern überhaupt Gestaltungsspielräume in den jeweiligen Rechtsverhältnissen zur Verfügung stehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-06 |
Seiten 257 - 263
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