Im Jahr 1996 hatte das Bundessozialgericht (BSG) grundlegend geklärt, dass der staatliche Krankenhausplan und die dort getroffenen Feststellungen zur Bedarfsgerechtigkeit eines Krankenhauses nur in Teilen verbindliche Maßstäbe für die Entscheidung über das Bestehen von Bedarfsgerechtigkeit nach Maßgabe des SGB V schafft. Diese Rechtsprechung wird in jüngerer Zeit – insbesondere mit Blick auf zwei Entscheidungen des BVerfG aus dem Jahr 2004 zum Krankenhausplanungsrecht – zunehmend in Frage gestellt. Dies soll zum Anlass genommen werden, das Verhältnis von Bedarfsgerechtigkeit im Sinne des Krankenhausplanungsrechts und Bedarfsgerechtigkeit im Sinne des SGB V nochmals eingehend zu beleuchten. In der Untersuchung soll auch Berücksichtigung finden, dass seit 2002 das Leistungserbringungsrecht auf ein neues Abrechnungssystem (Abrechnung nach sog. Diagnosis Related Groups) umgestellt wurde.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.05.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-05-04 |
Seiten 257 - 265
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