§ 44 Abs. 1 S. 1, § 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 46, § 48, § 49 SGB V; § 3 Abs. 1 EntgFG
Bei freiwillig versicherten hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, bei denen entsprechend ihrer Wahlerklärung der Anspruch auf Krankengeld erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an entsteht, setzt diese vorgelagerte sechswöchige Arbeitsunfähigkeit keinen zusammenhängenden Zeitraum voraus, sondern kann auch durch eine Addition kürzerer Arbeitsunfähigkeitszeiten erfüllt sein, wenn diese auf derselben Krankheit beruhen.
(Redaktioneller Leitsatz)
Urteil des 3. Senats des BSG vom 28.3.2019 – B 3 KR 15/17 – ECLI:DE:BSG:2019:280319UB3KR1517R0 –
Anmerkung von Dr. Anna-Lena Hollo, Hannover
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-12-04 |
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