§§ 13, 37 SGB V; §§ 32, 45, 58 SGB I
Dem Anspruch eines Versicherten gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für die Selbstbeschaffung von unaufschiebbaren Leistungen der häuslichen Krankenpflege (hier: Insulininjektionen) steht nicht entgegen, dass der Versicherte sich gegenüber dem Pflegedienst schon vor der Entscheidung der Krankenkasse zur Zahlung der Vergütung verpflichtet hat, falls die Krankenkasse die Bewilligung der Pflegemaßnahmen als Sachleistung ablehnen sollte (Weiterführung von BSG vom 24. 9. 1996 – 1 RK 33/95 = BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11, BSG vom 25. 9. 2000 – B 1 KR 5/99 R = SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 und BSG vom 19. 6. 2001 – B 1 KR 23/00 R = SozR 3-2500 § 28 Nr. 6).
Urteil des 3. Senats des BSG vom 3. 8. 2006 – B 3 KR 24/05 R –
mit Anmerkung von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Igl, Kiel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-10 |
Seiten 292 - 297
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