§§ 228, 237, 255 Abs. 2 S. 1 SGB V; § 51 Abs. 2 SGB I; Art. 20 Abs. 3 GG; § 242 BGB
Der Rentenversicherungsträger ist berechtigt, vor der Einbehaltung rückständiger Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente durch feststellenden Verwaltungsakt zunächst isoliert über den Beitragstatbestand zu entscheiden, um eine spätere Einbehaltung vorzubereiten.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 31.3.2017 – B 12 R 6/14 R – ECLI:DE:BSG:2017:310317UB12R614R0 – Anmerkung von Dr. Klaus Peters, Halle (Saale)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-06 |
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