1. Behandelt ein Krankenhaus einen Versicherten unwirtschaftlich, kann es auch nach Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems von der Krankenkasse allenfalls die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichen Alternativverhalten angefallen wäre.
2. Das im Recht der Krankenversicherung gesetzlich zugelassene Vertragsrecht ist kein Mittel, um das umfassend geltende Wirtschaftlichkeitsgebot zu unterlaufen.
Urteil des 1. Senats des BSG v. 1.7.2014 – B 1 KR 62/12 R – Anmerkung von Dr. Kyrill Makoski, Düsseldorf
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