§§ 107 ff. SGB V; § 131 Abs. 1 SGG
1. Eine GmbH in Liquidation kann den Abschluss eines Versorgungsvertrags als Krankenhaus nicht beanspruchen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung, wenn es – ohne zugelassen zu sein – in großem Umfang gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt.
3. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige Krankenhausbehandlung, wenn es nach seiner Konzeption den Anforderungen des Qualitätsgebots (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB 5) unter Berücksichtigung grundrechtskonformer Auslegung nicht genügt (Aufgabe von BSG vom 19. 2. 2003 – B 1 KR 1/02 R = BSGE 90, 289 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1; Fortentwicklung von BSG vom 19. 11. 1997 – 3 RK 1/97 = BSGE 81, 189 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 1).
Urteil des 1. Senats des BSG vom 28. 7. 2008 – B 1 KR 5/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Dagmar Felix, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-10 |
Seiten 360 - 370
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