Kinderlosigkeit aufgrund medizinischer Ursachen führt nicht nur zu Problemen im zwischenmenschlichen und medizinischen, sondern auch im juristischen Bereich: Muss sich die Krankenversicherung voll oder zumindest teilweise an den Kosten künstlicher Befruchtung beteiligen? Zu unterscheiden sind die Fälle einer Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, der privaten Krankenversicherung (PKV) und Mischfälle. Abzugrenzen sind die krankenversicherungsrechtlichen Ansprüche gegenüber den Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-10 |
Seiten 321 - 330
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