§§ 3, 8, 12 KSVG; § 15 SGB IV; § 48 SGB X
1. Ein Verwaltungsakt über die Feststellung der Versicherungsfreiheit eines Künstlers in der Künstlersozialversicherung wegen Unterschreitens der Mindesteinkommensgrenze hat keine Dauerwirkung, sondern hat nur die Verhältnisse zum Zeitpunkt seines Erlasses zum Gegenstand.
2. Bei späterer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ist die Feststellung der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung erneut zu beantragen. Ein derartiger Antrag liegt regelmäßig in der Vorlage eines die Überschreitung der Mindesteinkommensgrenze belegenden Einkommensteuerbescheids.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 2.4.2014 – B 3 KS 4/13 R –
Anmerkung von Dr. Henning Müller, Darmstadt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-07 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: