Im Laufe der Jahrzehnte ist mit dem Sozialversicherungsrecht ein wirkungsvolles Konstrukt zur Absicherung gegen die Wechselfälle des Lebens entstanden. Weniger stark fällt die Begeisterung allerdings mit Blick auf die kaum zu überblickende Regelungsdichte aus. Selbst dem Gesetzgeber scheint der zusammenhängende Überblick über die Vernetzung der einzelnen Versicherungszweige abhanden gekommen zu sein. Wie passt etwa die Regelung des § 428 SGB III zum Integrationsbemühen, Ältere in Arbeit zu vermitteln? Muss der Versicherte mit Wahltarif auf Prophylaxeuntersuchungen verzichten? Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit diesen und anderen Folgen verworrener Gesetzgebung auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-10 |
Seiten 515 - 523
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