Leistungsrecht und Leistungserbringungsrecht stehen in allen Bereichen des Sozialrechts in einem inneren Zusammenhang. Das Leistungserbringungsrecht muss sich in die Ziele einordnen, die mit dem Leistungsrecht verfolgt werden. Im Bereich der Rehabilitation sind dies vor allem gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten. Der Gesetzgeber hat gerade in diesem Bereich die Wunsch- und Wahlrechte der Betroffenen gestärkt. In der Praxis ist immer wieder strittig, wie weit diese durch selektive Vertragspraxis der Rehabilitationsträger eingeschränkt werden dürfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-10 |
Seiten 330 - 337
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: