Der Koalitionsvertrag der Bundesergierung bietet Anlass, über die Leistungsbestimmung und Vertragsgestaltung durch eine Schlichtungsstelle in der Rehabilitation nachzudenken. Dazu ist zunächst ein knapper Überblick über die Vertragsrechtssituation in der Rehabilitation insgesamt erforderlich. Daran anschließend geht es um die Frage, wie Streitigkeiten bei den Vertragssituationen derzeit (nicht) beigelegt werden. Darauf aufbauend sollen konkrete Überlegungen zu einer Schlichtungsstelle Rehabilitation vorgestellt werden.
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