Das Anliegen dieses zweiteiligen Beitrags ist es, Änderungen, die das Bundesteilhabegesetz im Hinblick auf die Koordination von Leistungen gebracht hat, zu skizzieren und Probleme und Problemlösungen im Zusammenhang mit der Leistungskoordination aufzuzeigen. Der – vorliegende – erste Teil beinhaltet Ausführungen zu den Themenkomplexen leistender Rehabilitationsträger, Zuständigkeitsklärung, Antragsweiterleitung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs. Der zweite Teil wird sich dann den Bereichen Mehrheit von Rehabilitationsträgern, Genehmigungsfiktion, Kostenerstattung und Teilhabeplanung widmen. Nicht beschäftigen wird sich der Aufsatz jedoch mit Problemen der Erstattungsansprüche zwischen den Rehabilitationsträgern nach § 16 SGB IX. Diese Materie muss aufgrund ihrer Komplexität einem gesonderten Beitrag vorbehalten bleiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-04 |
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