Die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren steigt im ärztlichen wie im zahnärztlichen Versorgungsbereich ebenso kontinuierlich wie die Zahl der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte. Die Attraktivität des „Versorgungsstandortes Deutschland“ und die schlechten Renditeaussichten am Kapitalmarkt haben zahlreichen Private-Equity-Gesellschaften Anlass zu „Einkäufen“ radiologischer und augenärztlicher Praxisstandorte gegeben. Steht der Gesetzgeber in der Kritik, weil er den MVZ-Gesellschaftern zu viel Gestaltungsraum lässt, muss sich das BSG mit dem Vorwurf auseinandersetzen, die Möglichkeiten zur Erweiterung von MVZ ohne gesetzliche Grundlage zu erschweren. Den damit aufgeworfenen Fragen geht der Beitrag nach und nimmt zugleich zu einem im Oktober 2020 vorgelegten, im Auftrag des BMG erstatteten Gutachtens zu „Stand und Entwicklung von MVZ“ Stellung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-05 |
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