Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ein Leistungsgrundrecht auf Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums abgeleitet, dessen nähere Ausgestaltung es dem Gesetzgeber aufgetragen hat. Der Beitrag unterbreitet einen Vorschlag, wie ein solches Grundrecht dogmatisch konstruiert werden kann und zeigt anhand zweier Referenzgebiete auf, welche Folgen seine Anerkennung hat. Besonderes Augenmerk gilt den sanktionierenden Leistungskürzungen gemäß §§ 31 ff. SGB II. Darüber hinaus wird die Berücksichtigung des Existenzminimums im EStG in den Blick genommen.
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