Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ein Leistungsgrundrecht auf Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums abgeleitet, dessen nähere Ausgestaltung es dem Gesetzgeber aufgetragen hat. Der Beitrag unterbreitet einen Vorschlag, wie ein solches Grundrecht dogmatisch konstruiert werden kann und zeigt anhand zweier Referenzgebiete auf, welche Folgen seine Anerkennung hat. Besonderes Augenmerk gilt den sanktionierenden Leistungskürzungen gemäß §§ 31 ff. SGB II. Darüber hinaus wird die Berücksichtigung des Existenzminimums im EStG in den Blick genommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: