Das im Jahr 2018 in Kraft getretene Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) richtet sich an Menschen mit Behinderungen und setzt sich aus einem Lohnkostenzuschuss sowie einer Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz zusammen. Der Gesetzgeber verband mit dem Budget für Arbeit die Erwartung einer Steigerung der Zahl der Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierzu bedarf es nach Auffassung der Autorin jedoch einer Nachjustierung durch den Gesetzgeber und einer regelmäßigen Kombination des Budgets für Arbeit mit weiteren Teilhabeleistungen.
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