Mit seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (abgedruckt in diesem Heft S. 227 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur die derzeitige Regelung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes für Kinder für verfassungswidrig erklärt, sondern vor allem auch das „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ konkretisiert. Das Urteil wird daher zum Anlass genommen, den Inhalt und die verfassungsrechtliche Verankerung dieses Rechts grundsätzlich zu beleuchten und dabei die neuen Akzentuierungen durch das BVerfG hervorzuheben.
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